Allgemeine Geschäftsbdingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus den Teilabschnitten
(AGB) – Aus- & Weiterbildung (Gleitschirm)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Aus- & Weiterbildung (Gleitschirm)
Planet Para – die Gleitschirm Flugschule
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, Rangfolge
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Ausbildungs- und Weiterbildungsleistungen von Planet Para, Martin Lehmann, Hotel am Flugplatz, Hinter den Bergen 1/1, 68766 Hockenheim, Deutschland (nachfolgend „Flugschule“).
(2) Diese AGB gelten für die Ausbildung zum Gleitschirmpiloten (insbesondere A-Schein), sowie für Weiterbildungen (insbesondere B-Schein, Windenschein/Windenmodule, Tandemschein/Tandemmodule) und sonstige Ausbildungsleistungen (z. B. Tagestraining, Höhenschulung, Theorie).
§ 2 Vertragsgegenstand, Ausbildungsstandard, keine Erfolgsgarantie
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung von Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsleistungen als Dienstleistung. Ein bestimmter Ausbildungserfolg (z. B. Lizenzerteilung/Prüfungsbestehen) wird nicht geschuldet.
(2) Die Ausbildung erfolgt nach den jeweils geltenden gesetzlichen und verbandlichen Vorgaben (z. B. Ausbildungs- und Prüfungsordnung) sowie nach den Sicherheitsstandards der Flugschule.
(3) Prüfungen (z. B. A-Schein Theorie/Praxis) erfolgen – soweit vorgesehen – durch/bei hierzu berechtigten Prüfern. Prüfungsentscheidungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der Flugschule.
§ 3 Buchung, Pakete, Einzelleistungen, Zahlungsweise
(1) Ausbildungsleistungen werden als einzelne Module/Leistungen oder als Paket (insbesondere A-Schein-Paket) angeboten. A-Schein und weitere Ausbildungen (B-Schein, Winde, Tandem) werden grundsätzlich separat gebucht/abgerechnet.
(2) Inhalte/Leistungsumfang ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bei Buchung sowie aus der jeweils gültigen Preisliste der Flugschule.
(3) Zahlungen sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart (z. B. Ratenzahlung) – vor Leistungsbeginn fällig. Bei Ratenzahlung ist die Einhaltung der Ratenfälligkeiten Voraussetzung für die weitere Teilnahme; bei Zahlungsverzug kann die Flugschule Ausbildungsleistungen bis zum Ausgleich aussetzen.
§ 4 Teilnahmevoraussetzungen, Gesundheitszustand, Mitwirkungspflichten
(1) Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Teilnehmer die körperliche und geistige Eignung für einen sicherheitsrelevanten Luftsport mitbringt. Der Teilnehmer versichert, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, die einer sicheren Ausbildung entgegenstehen. Zweifel sind der Flugschule vor Beginn mitzuteilen; die Flugschule kann einen geeigneten Nachweis (z. B. ärztliche Unbedenklichkeit) verlangen.
(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, Anweisungen der Fluglehrer/Bodencrew unverzüglich zu befolgen, Sicherheitsregeln einzuhalten sowie pünktlich und vorbereitet zu erscheinen. Alkohol, Drogen und vergleichbar beeinträchtigende Mittel sind vor und während der Ausbildung strikt untersagt.
(3) Die Flugschule kann Teilnehmer bei Sicherheitsbedenken (z. B. ungeeignete Witterung, gesundheitliche Einschränkung, Regelverstöße) temporär von der Ausbildung ausschließen oder Ausbildungsinhalte anpassen.
§ 5 Termine, Wetterabhängigkeit, kurzfristige Bekanntgabe, Ausbildungsgebiet
(1) Gleitschirmausbildung ist in hohem Maße wetter-, gelände- und sicherheitsabhängig. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung an bestimmten Tagen/Uhrzeiten oder auf eine Mindestanzahl an Flügen/Starts pro Termin.
(2) Schulungs- und Praxistermine werden durch die Flugschule insbesondere über die Website und/oder über Kommunikationskanäle (z. B. WhatsApp-Community/WhatsApp-Nachrichten) bekanntgegeben. Aufgrund des engen/limitierenden Schulungsfensters (Wetter, Gelände, Luftraum, Organisation) kann die Terminbekanntgabe kurzfristig erfolgen; ebenso sind kurzfristige Änderungen/Absagen möglich.
(3) Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, Terminbekanntgaben rechtzeitig zur Kenntnis zu nehmen und erreichbar zu sein. Aufwendungen des Teilnehmers (z. B. Anreise, Unterkunft, Verdienstausfall) werden bei wetter-/sicherheitsbedingten Änderungen grundsätzlich nicht ersetzt, es sei denn, die Flugschule handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
(4) Mehrtägige bzw. einwöchige Höhenschulungen werden in der Regel längerfristig geplant; dennoch können auch hier wetter- oder sicherheitsbedingte Anpassungen (Verschiebung, Änderung des Programms, Ortswechsel im zumutbaren Rahmen) erforderlich werden.
§ 6 Leistungsumfang, Ausrüstung, Fremdausrüstung, Schäden
(1) Welche Leistungen im jeweiligen Modul/Paket enthalten sind (z. B. Theorie, Fluglehrerbetreuung, Leihmaterial, Schlepp-/Geländegebühren in Deutschland) ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Preisliste.
(2) Stellt die Flugschule Ausrüstung (Schirm, Gurtzeug, Retter, Helm etc.), ist diese pfleglich zu behandeln. Für schuldhaft verursachte Schäden oder Verlust haftet der Teilnehmer im gesetzlichen Umfang.
(3) Schulung mit eigener Ausrüstung ist nur nach vorheriger Abstimmung zulässig. Für Schulung mit Ausrüstung, die nicht bei Planet Para erworben wurde, kann – gemäß Preisliste/Mehraufwand – eine zusätzliche Pauschale berechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 7 Zusatzkosten und Fremdleistungen
(1) Nicht im Ausbildungspreis enthalten sind – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – insbesondere externe Gebühren und Fremdleistungen, z. B. Prüfungsgebühren, behördliche/verbandliche Gebühren, Bergbahn-/Transportkosten, Unterkunft/Verpflegung, Reise-/Auslandskosten.
(2) Solche Kosten trägt der Teilnehmer selbst bzw. werden – sofern die Flugschule in Vorleistung tritt – gegen Nachweis weiterberechnet.
§ 8 Maximale Ausbildungsdauer, Unterbrechung, Wiedereinstieg („Reset“), Zusatzkosten
(1) Die Ausbildung (insbesondere A-Schein-Ausbildung) ist innerhalb von 15 Monaten ab dem Datum der ersten in Anspruch genommenen Ausbildungsleistung abzuschließen. Als erste Ausbildungsleistung gilt insbesondere Theorieunterricht, Einweisung/Briefing, Praxistag oder eine vergleichbare Ausbildungsmaßnahme.
(2) Wird die Ausbildung durch den Teilnehmer für einen Zeitraum von mehr als 5 Monaten unterbrochen, ist aus Sicherheits- und Qualitätsgründen ein Wiedereinstieg mit Wiederholung von Ausbildungsinhalten (Theorie und/oder Praxis) erforderlich. Umfang und Ausbildungsstand (einschließlich ggf. Zurückstufung/„Reset“ einzelner Ausbildungsabschnitte) werden von der Flugschule unter Berücksichtigung der Sicherheit, des bisherigen Leistungsstands und der geltenden Ausbildungsstandards neu festgelegt.
(3) Leistungen, die aufgrund der Unterbrechung erneut erbracht werden müssen, sind nicht Bestandteil des ursprünglich gebuchten Ausbildungspakets und werden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – zusätzlich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. nach vereinbarten Tagessätzen berechnet.
(4) Nach Ablauf der 15 Monate erlischt der Anspruch auf weitere Leistungen aus dem gebuchten Ausbildungspaket. Eine Fortsetzung ist nur nach individueller Vereinbarung und ggf. durch Neubuchung eines Fortsetzungs-/Nachschulungspakets möglich.
(5) Zeiten, in denen Ausbildungsleistungen aus Gründen, die die Flugschule zu vertreten hat, nicht angeboten werden konnten, werden auf die Fristen nach Abs. (1) und (2) nicht angerechnet. Bei längerer, nachweislicher Verhinderung des Teilnehmers (z. B. Krankheit/Verletzung) kann die Flugschule nach billigem Ermessen eine angemessene Fristverlängerung vereinbaren.
§ 9 Rücktritt/Storno durch Teilnehmer, Nichtteilnahme („No-Show“)
(1) Für kurzfristig angekündigte Tages-/Praxistermine gilt: Sagt der Teilnehmer nach verbindlicher Zusage kurzfristig ab oder erscheint unentschuldigt nicht, kann die Flugschule eine angemessene Ausfallpauschale verlangen, maximal in Höhe des für den Termin vorgesehenen Tages-/Leistungssatzes gemäß Preisliste.
(2) Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Flugschule kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Bei mehrtägigen bzw. einwöchigen Höhenschulungen/Reisen gelten gesonderte Stornobedingungen, sofern diese bei Buchung transparent mitgeteilt wurden (z. B. wegen Unterkunft/Transport/Reservierungen). Auch hier gilt: Nachweis eines geringeren Schadens bleibt möglich.
(4) Wetter-/sicherheitsbedingte Absagen durch die Flugschule sind kein Rücktritt des Teilnehmers; betroffene Ausbildungsleistungen werden innerhalb der Gültigkeitsdauer nach § 8 nachgeholt, soweit möglich.
§ 10 Beendigung durch die Flugschule (Kündigung/Ausschluss) und Wertausgleich
(1) Gleitschirmfliegen und die dazugehörige Ausbildung sind sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Weisungen der Fluglehrer und des Bodenpersonals zu befolgen sowie sich so zu verhalten, dass weder er selbst noch Dritte gefährdet werden.
(2) Die Flugschule kann den Ausbildungsvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen oder den Teilnehmer von der weiteren Ausbildung ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Teilnehmer
a) wiederholt oder schwerwiegend gegen Sicherheitsanweisungen verstößt,
b) durch Verhalten, gesundheitliche Umstände oder fehlende Eignung/Leistungsfähigkeit eine sichere Ausbildungsteilnahme nicht (mehr) erwarten lässt,
c) falsche oder unvollständige Angaben zu sicherheitsrelevanten Umständen macht,
d) wiederholt Ausbildungs- oder Zahlungspflichten verletzt (z. B. Nichtzahlung trotz Mahnung, wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben),
e) unter Alkohol-/Drogeneinfluss steht oder
f) den Ausbildungsbetrieb erheblich stört.
(3) Vor einer Kündigung/Ausschluss nach Abs. (2) erfolgt grundsätzlich eine angemessene Klärung/Abmahnung, sofern nicht aufgrund besonderer Umstände (insbesondere akuter Sicherheitsrelevanz) eine sofortige Beendigung erforderlich ist.
(4) Im Fall der Beendigung nach Abs. (2) erfolgt ein Wertausgleich: Bereits erbrachte Ausbildungsleistungen werden wertmäßig angerechnet. Maßgeblich ist der Wert der tatsächlich erbrachten Einzelleistungen gemäß Preisliste/Leistungsbeschreibung; insgesamt wird höchstens der Preis des gebuchten Moduls/Packages angesetzt. Soweit der Teilnehmer Vorauszahlungen geleistet hat, werden nicht verbrauchte Anteile nach Abzug der wertmäßig angerechneten Leistungen erstattet.
(5) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 11 Haftung
(1) Die Flugschule haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Flugschule (oder ihrer Erfüllungsgehilfen) beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Flugschule der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§ 12 Datenschutz, Kommunikation (WhatsApp), Bild-/Videomaterial
(1) Personenbezogene Daten werden zur Durchführung der Ausbildung verarbeitet. Details regelt die Datenschutzerklärung.
(2) Die Nutzung von WhatsApp/Communities ist freiwillig. Der Teilnehmer kann Informationen alternativ über die Website und/oder per E-Mail erhalten. Bei Nutzung von WhatsApp gelten zusätzlich die Datenschutzbedingungen des jeweiligen Anbieters.
(3) Foto-/Videoaufnahmen zu Werbe-/Dokumentationszwecken erfolgen nur mit Einwilligung oder auf Basis einer gesonderten Vereinbarung; eine Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Planet Para Paragliding Online Verkäufe
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen
Planet Para, Martin Lehmann, Hotel am Flugplatz, Hinter den Bergen 1/1, 68766 Hockenheim, Deutschland
(im Folgenden „Verkäufer“) und einem Kunden über die Website https://planet-para.de/ abgeschlossen werden.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Produkt- und Dienstleistungsdarstellungen im Online-Shop stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern laden zur Bestellung ein.
(2) Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrags ab.
(3) Der Verkäufer kann dieses Angebot innerhalb von zwei Tagen annehmen, indem er eine Auftragsbestätigung per E-Mail sendet oder die Ware ausliefert. Der Vertrag gilt in diesem Moment als geschlossen.
(4) Bei Vorkasseverträgen kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer dem Kunden die Zahlungsdaten übermittelt und der Kunde in der vereinbarten Frist gezahlt hat.
§ 3 Preise und Versandkosten
(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zusätzlich anfallende Versand- oder Lieferkosten werden klar ersichtlich im Bestellprozess ausgewiesen.
§ 4 Lieferung und Warenverfügbarkeit
(1) Sofern ein bestellter Artikel zum Zeitpunkt der Bestellung nicht verfügbar ist, informiert der Verkäufer den Kunden unverzüglich und erstattet bereits geleistete Zahlungen.
(2) Lieferverzögerungen von mehr als zwei Wochen berechtigen den Kunden, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse, Rechnung oder über Drittanbieter (z. B. PayPal), soweit angeboten.
(2) Rechnungszahlungen sind 30 Tage nach Erhalt der Ware und Rechnung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum des Verkäufers.
§ 7 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Mängel an gelieferten Waren.
(2) Für Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften für mangelhafte Leistungen.
§ 8 Haftung
(1) Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Verkäufer unbeschränkt.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 9 Widerrufsbelehrung (für Verbraucher)
Widerrufsrecht:
Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Widerrufsfrist:
Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Waren in Besitz nimmt.
Widerrufsfolgen:
Bei wirksamem Widerruf sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Verbraucher trägt die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, sofern bestimmte Wert- und Zahlungsbedingungen erfüllt sind.
Ausschluss des Widerrufs:
Das Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
§ 10 Rücksendungen
Rücksendungen sind vorab beim Verkäufer anzumelden. Die Ware sollte sorgfältig verpackt und unbeschädigt zurückgesendet werden.
§ 11 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt und nicht unbeteiligen Dritten weitergegeben.
(2) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der separaten Datenschutzerklärung.
§ 12 Gerichtsstand, Recht und Vertragssprache
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
(2) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 13 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


